Rotes Kreuz Glarus

 
 

 

 

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Kantonalverband

 

 

Babysittervermittlung

 

Verpflichtung des Babysitters

 

Der Babysitter übernimmt folgende im Kurs erlernte Aufgaben:

 

. Wickeln, Pflege, zubereiten von Mahlzeiten, "Schöppeln", "ins Bett bringen", Beschäftigung und Spiel.

 

. Der Babysitter verpflichtet sich, keine Drittpersonen, weder Freunde noch Familienangehörige, ohne

  Einverständnis der Familie in die Wohnung mit zu nehmen.

 

. Der Babysitter passt sich den Wünschen der Eltern an und unternimmt nichts aus eigener Initiative (Behandlung,

  Medikamente etc.)

 

. Der Babysitter wäscht das von ihm gebrauchte Geschirr, macht die Betten der Kinder und beseitigt die

  schmutzigen Windeln.

 

. Bei Rückkehr der Eltern informiert er diese über das Geschehen während ihrer Abwesenheit.

 

. Der Babysitter ist absolut verschwiegen.

 

. Bei Verhinderung benachrichtigt er sofort die Familie.

 

. Bei auftretenden Schwierigkeiten wendet sich der Babysitter an das Sekretariat des Roten Kreuzes Glarus

  (Vermittlerin: Mo - Fr 08.00 - 11.00 Uhr Tel. 055 650 27 78)

 

. Für die Haftpflicht- und Unfallversicherung sind die Eltern bzw. der Babysitter verantwortlich; durch das Rote

  Kreuz besteht kein Versicherungsschutz.

 

 

 

Richtlinien für die Eltern

 

Das Sekretariat des Roten Kreuzes Glarus nimmt spätestens 48 Stunden im voraus Anfragen für einen Einsatz eines Babysitters entgegen (eine Garantie für die Vermittlung kann nicht übernommen werden).

 

Einsatz eines Babysitters

 

. Dem Babysitter ist unbedingt eine Kontaktadresse mit Telefonnummer zu hinterlassen unter der sicher jemand

  erreichbar ist, idealer weise die Handy - Nummer der Eltern.

 

. Dem Babysitter dürfen keine über seine Kompetenzen hinaus gehende Arbeiten aufgetragen werden (siehe

  Verpflichtung des Babysitters).

 

. Die zu betreuenden Kinder müssen mindestens 3 Monate alt sein.

 

. Der Babysitter betreut nicht mehr als 3 Kinder gleichzeitig.

 

. Der Babysitter betreut keine kranken Kinder.

 

. Sind die Kinder wach, darf der Einsatz nicht länger als 5 Stunden dauern.

 

. Nach 22 Uhr muss der Babysitter am Betreuungsort Gelegenheit zum Schlafen haben.

 

. Bei verspäteter Heimkehr ist der Babysitter sofort zu benachrichtigen

 

. Die Familie sorgt dafür, dass der Babysitter ohne Zwischenfälle nach Hause kommt.

 

Entschädigung des Babysitters (unsere Empfehlung):

 

   Babysitter bis 16 Jahre                   Fr.   8.-- / Stunde plus Fahrspesen

   Babysitter ab 16 Jahren                  Fr. 10.-- / Stunde plus Fahrspesen

   nach 20.00 Uhr Fr. 12.-- / Stunde

 

   Übernachtet der Babysitter am Betreuungsort, wird eine zusätzliche Pauschale von mindestens Fr. 20.--

   verrechnet.

 

   Sind 3 Kinder zu betreuen, muss der Stundenansatz um Fr. 2.-- / Stunde erhöht werden.

 

 

Babysitter-Vermittlung

 

                                   Rotes Kreuz Glarus                    Anmeldung

                                               Kasernenstrasse 2

                                               8750 Glarus

 Web:                                       www.srk-glarus.ch

 

                                               Büro - Öffnungszeiten:

      Montag – Freitag                            08.00 – 11.00 Uhr

 

 

                                               Vermittlung Babysitter

                                               Sekretariat Rotes Kreuz Glarus

                                               Kasernenstrasse 2

                                               8750 Glarus

 

                                               Tel.:       055  650 27 78           bildung@srk-glarus.ch