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Richtlinien für die
Eltern
Das Sekretariat des Roten
Kreuzes Glarus nimmt spätestens 48 Stunden im voraus Anfragen für einen
Einsatz eines Babysitters entgegen (eine Garantie für die Vermittlung kann
nicht übernommen werden).
Einsatz eines
Babysitters
. Dem Babysitter ist
unbedingt eine Kontaktadresse mit Telefonnummer zu hinterlassen
unter der sicher jemand
erreichbar ist, idealer weise die Handy - Nummer der Eltern.
. Dem Babysitter dürfen
keine über seine Kompetenzen hinaus gehende Arbeiten aufgetragen werden
(siehe
Verpflichtung des Babysitters).
. Die zu betreuenden Kinder
müssen mindestens 3 Monate alt sein.
. Der Babysitter betreut
nicht mehr als 3 Kinder gleichzeitig.
. Der Babysitter betreut
keine kranken Kinder.
. Sind die Kinder wach,
darf der Einsatz nicht länger als 5 Stunden dauern.
. Nach 22 Uhr muss der
Babysitter am Betreuungsort Gelegenheit zum Schlafen haben.
. Bei verspäteter Heimkehr
ist der Babysitter sofort zu benachrichtigen
. Die Familie sorgt dafür,
dass der Babysitter ohne Zwischenfälle nach Hause kommt.
Entschädigung des
Babysitters (unsere
Empfehlung):
Babysitter bis
16 Jahre Fr. 8.-- / Stunde plus Fahrspesen
Babysitter ab
16 Jahren Fr. 10.-- / Stunde plus Fahrspesen
nach 20.00 Uhr Fr. 12.-- / Stunde
Übernachtet
der Babysitter am Betreuungsort, wird eine zusätzliche Pauschale von
mindestens Fr. 20.--
verrechnet.
Sind 3 Kinder
zu betreuen, muss der Stundenansatz um Fr. 2.-- / Stunde erhöht werden.
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