Rotes Kreuz Glarus

 
 

 

 

Startseite

 

Leitbild

 

Bildungsangebot

 

Dienstleistungen

 

 

Organisation

 

Kontakt

 

 

Anmeldung Samariter

 

 

 

 

Kantonalverband

 

 

Die Dienstleistungen vom Roten Kreuz Glarus

 

 

Patientenverfügung SRK

und weitere Vorsorgeverfügungen

 

Bestimmen Sie selbst, was bei Unfall und Krankheit geschieht.

 

Das Rote Kreuz Glarus unterstützt Sie durch

 

  •  Beratung

  •  Erstellung

  •  Hinterlegung

  •  Aktualisierung


 

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) ist für Sie da

 

Menschliches Leben schützen

Gesundheit fördern

Menschliche Würde wahren

 

Dafür setzt sich das Schweizerische Rote Kreuz ein. - Tragen auch Sie dazu bei!

 

Das Rote Kreuz Glarus setzt einen Schwerpunkt bei Dienstleistungen, die helfen, möglichst lange und umfassend selber über sich und seine Zeit zu verfügen.

 

Vorsorgeverfügungen sind ein wichtiges Angebot zur Erreichung dieses Ziels: Sie sorgen rechtzeitig und umfassend für die Einhaltung des eigenen Willens.

 


 

Vorsorgeverfügungen

 

Wer handelt und entscheidet, wenn Sie sich nicht mehr selber äussern können?

Erstellen Sie rechtzeitig unter kundiger Anleitung Ihre Vorsorgeverfügungen. So bleibt Ihr Selbstbestimmungsrecht gewahrt, auch wenn Sie vorübergehend oder langfristig nicht urteilfähig sein sollten. Beachten Sie die folgenden Punkte:

 

Vorzüge der Rotkreuzangebotes

 

1. Persönliches Beratungsgespräch

Das Erstellen einer Vorsorgeverfügung will gut überlegt sein. Verschiedene Aspekte müssen berücksichtigt werden: persönliche Einstellungen, gesundheitliche Verfassung, das soziale Umfeld, die medizinischen Rahmenbedingungen.

          Das neutrale Beratungsangebot des SRK schafft einen Rahmen, in dem Sie Ihre

          Fragen vertraulich besprechenkönnen.

2. Erstellung Ihrer Verfügungen

Die Verfügungen, mit denen Sie Ihren Willen ausdrücken, ist an bestimmte Anforderungen gebunden.

          Die Beratungsperson des SRK kennt diese. Sie schreibt die Verfügungen auf der Basis

          Ihrer Äusserungen und gemäss rechtlichen, ethischen und medizinischen Anforderungen.

3. Hinterlegung und Trägerausweis

Eine Verfügung kann nur beachtet werden, wenn sie im entscheidenden Moment vorhanden ist.

          Deshalb bietet das SRK eine Hinterlegungsmöglichkeit an. So sind die Dokumente

          jederzeit, 365 Tage / 24 Stunden abrufbar. Der Trägerausweis im Kreditkartenformat informiert über Vorhandensein und Hinterlegungsort.

4. Aktualisierung

Nur eine aktuelle Verfügung ist wirksam!

          Deshalb nimmt das SRK mit Ihnen Kontakt auf, wenn es Zeit ist, Ihre Verfügung zu

          erneuern.

 

 

Das Heft des Handelns in den eigenen Händen behalten.

 

Vorsorgeverfügungen sichern das Selbstbestimmungsrecht, wenn jemand vorübergehend oder langfristig nicht urteilsfähig ist oder sich nicht äussern kann. die meisten Menschen haben Vorstellungen, wie sie in einer solchen Situation behandelt werden wollen, was getan werden darf und was unterlassen werden soll. In einer Verfügung werd dieser persönliche Wille schriftlich festgehalten.

 

          Betreuende sind verpflichtet, vorliegende Verfügungen bei Entscheidungen

          zu beachten. Allerdings muss die Situation exakt beschrieben sein und die 

          Verfügung dem aktuellen Willen entsprechen.

 

Oft kennen Angehörige die genauen Vorstellungen und den persönlichen Willen nicht. Sie müssen Entscheidungen treffen und handeln dann oft - ohne es zu wollen - nicht nach dem Willen des Patienten.

          Vorsorgeverfügungen sind eine grosse Entlastung für Angehörige und

          betreuende Fachpersonen: Sie erhalten verlässliche Informationen, wie

          im Sinne der jeweiligen Person entschieden werden kann.

 

Vorsorgeverfügungen sind das beste Mittel, um sicher zu stellen, dass in Ihrem Sinn gehandelt wird!

 

Vorteile der Beratung:

  • Klärung persönlicher Einstellungen

  • Formulieren einer Werte - Erklärung

  • Unterstützung bei der Auswahl der Vertrauenspersonen

  • Aufklärung über medizinische und pflegerische Massnahmen

  • Information zu weiteren Vorsorgeverfügungen:                                      Vorsorgeauftrag, Vollmacht, Bestattungsverfügung

  • Erstellung der gewünschten Verfügungen

Das Beratungsangebot zu Vorsorgeverfügungen wird vom Schweizerischen Roten Kreuz in Zusammenarbeit mit GGG Voluntas angeboten. Dieser Partner berät sein vielen Jahren erfolgreich und von der Fachwelt anerkannt im Raum Basel.

 

 

Vorsorgeverfügungen im Überblick:

 

Für das Medizinische: Patientenverfügung

 

Die Patientenverfügung gibt Auskunft, auf welcher Basis medizinische Behandlungsentscheide getroffen werden sollen (Werte-Erklärung). Sie enthält auch die Einwilligung oder den Widerspruch zu  bestimmten Massnahmen. In der Regel werden auch Vertrauenspersonen für die Mitwirkung bevollmächtigt. Weiter könne Angaben zu Organspende, Autopsie und Begleitung gemacht werden.

 

Für das Rechtliche: Vorsorgeauftrag oder Vollmacht

 

Ist jemand über längere Zeit nicht fähig, seine Geschäfte zu erledigen, ist ein gesetzlicher Vertreter nötig. So können anfallende Angelegenheiten (Verträge, weitere Rechtshandlungen) rechtsgültig erledigt werden. Das aktuelle Vormundschaftsrecht und das geplante Erwachsenenschutzgesetz bieten die Möglichkeit, im voraus eine Vertrauensperson zu bezeichnen, die bei Bedarf als gesetzlicher Vertreter eingesetzt wird. Alternativ können Vollmachten oder eine Generalvollmacht erteilt werden.

 

Für die letzten Dinge: Bestattungsverfügung

 

Auch Bestattungswünsche können rechtsverbindlich angeordnet werden. Darin werden z.B. die Bestattungsart, die Gestaltung der Feier, die Todesanzeige usw. festgelegt.

 

Das Schweizerisch Rote Kreuz berät Sie und erstellt diese Verfügungen gemäss Ihren Vorstellungen.

 

Vorsorgeverfügungen SRK werden von freiwilligen Beraterinnen und Beratern erstellt, die sorgfältig ausgewählt, vorbereitet und fachlich begleitet werden. Sie stehen unter Schweigepflicht.

 

Interessiert? - Dann rufen Sie uns am besten gleich an oder senden sie eine Mail.

 

Telefon:  055 650 27 77   mail: pv@srk-glarus.ch

 

Beratungen in Glarus werden im Moment nicht angeboten

(Es sind keine ausgebildeten, freiwillige Beraterinnen verfügbar)

 

Gerne vermitteln wir Ihnen aber eine Beratung beim SRK Graubünden in Chur