Babysittervermittlung

Verpflichtung des Babysitters

Der Babysitter übernimmt folgende im Kurs erlernte Aufgaben:

  • Wickeln, Pflege, Zubereiten von Mahlzeiten, «Schöppeln», «ins Bett bringen», Beschäftigung und Spiel.
  • Der Babysitter verpflichtet sich, keine Drittpersonen, weder Freunde noch Familienangehörige, ohne Einverständnis der Familie in die Wohnung mitzunehmen.
  • Der Babysitter passt sich den Wünschen der Eltern an und unternimmt nichts aus eigener Initiative (Behandlung, Medikamente etc.)
  • Der Babysitter wäscht das von ihm gebrauchte Geschirr, macht die Betten der Kinder und beseitigt die schmutzigen Windeln.
  • Bei Rückkehr der Eltern informiert er diese über das Geschehen während ihrer Abwesenheit.
  • Der Babysitter ist absolut verschwiegen.
  • Bei Verhinderung benachrichtigt er sofort die Familie.
  • Bei auftretenden Schwierigkeiten wendet sich der Babysitter an das Sekretariat des Roten Kreuzes Glarus (Vermittlerin: Montag bis Freitag, 8.00 - 11.00 Uhr, Telefon 055 650 27 77)
  • Für die Haftpflicht- und Unfallversicherung sind die Eltern bzw. der Babysitter verantwortlich; durch das Rote Kreuz besteht kein Versicherungsschutz.

Einsatz eines Babysitters

  • Dem Babysitter ist unbedingt eine Kontaktadresse mit Telefonnummer zu hinterlassen unter der sicher jemand erreichbar ist, idealerweise die Handy - Nummer der Eltern.
  • Dem Babysitter dürfen keine über seine Kompetenzen hinaus gehende Arbeiten aufgetragen werden (siehe Verpflichtung des Babysitters).
  • Die zu betreuenden Kinder müssen mindestens 3 Monate alt sein.
  • Der Babysitter betreut nicht mehr als 3 Kinder gleichzeitig.
  • Der Babysitter betreut keine kranken Kinder.
  • Sind die Kinder wach, darf der Einsatz nicht länger als 5 Stunden dauern.
  • Nach 22 Uhr muss der Babysitter am Betreuungsort Gelegenheit zum Schlafen haben.
  • Bei verspäteter Heimkehr ist der Babysitter sofort zu benachrichtigen.
  • Die Familie sorgt dafür, dass der Babysitter ohne Zwischenfälle nach Hause kommt.

Entschädigung des Babysitters

(unsere Empfehlung):

Empfehlungen Babysitter-Entschädigung

Babysitter bis 16 JahreCHF 8.– bis CHF 10.- pro Stunde plus Fahrspesen
Babysitter ab 16 Jahre CHF 11.– bis 18.- pro Stunde plus Fahrspesen
nach 20.00 Uhr CHF 12.– pro Stunde

Übernachtet der Babysitter am Betreuungsort, wird eine zusätzliche Pauschale von mindestens CHF 20.– verrechnet.
Sind 3 Kinder zu betreuen, muss der Stundenansatz um CHF 2.– pro Stunde erhöht werden.

Babysitter-Vermittlung

Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Glarus, Kasernenstrasse 2, 8750 Glarus
Telefon 055 650 27 77, sekretariat(at)srk-glarus.ch
Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis 11 Uhr

Flyer